Neues: KfW-Förderung für die Gebäudesanierung

Energieeffizientes-Gebäudesanierungsprogramm jetzt auch mit Zuschussvarianten!

Das Förderprogramm der KFW dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden.

Förderberechtigt sind

  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer. Wichtig ist, nur Eigentümer (Privatpersonen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen können diese Zuschüsse bekommen.

Gefördert wird

  • die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten), für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
  • Im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen (Umwidmung) sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung förderfähig, wenn die Nutzungsänderung den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (insbesondere den bauordnungsrechtlichen Vorschriften) entspricht. Es darf sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln.
  • Im Rahmen der energetischen Bestandssanierung können Wohnflächenerweiterungen am Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder Anbau gefördert werden, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 m² erweitert wird.
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern.

Förderfähige Einzelmaßnahmen

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

Wer bekommt einen Kredit? Jeder, der Wohnungen oder Wohnhäuser energetisch saniert, kann den KfW-Kredit nutzen. Es gibt generell bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Wenn Sie das Neubau-Niveau erreichen oder sogar darunter bleiben, erhalten Sie einen so genannten Tilgungszuschuss.

Die Höhe hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist:

  • 12,5 % Tilgungszuschuss, höchstens 6.250 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt,
  • 5 % Tilgungszuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht.