Energiepass

Transparenz über Heiz- und Warmwasserkosten und den Zustand der Gebäudehülle.

EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie, welche seit dem 4. Januar 2003 in Kraft ist, hat das Ziel vorgegeben:

Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden muss ab Januar 2006 ein Energiepass vorgelegt werden, der deren Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent macht.

Gebühren

  • 180 €Energiepass für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 250 €Energiepass für Drei- bis Zehnfamilienhäuser
  • 25 €Energiepass ab Elffamilienhäuser, pro Wohneinheit

Bei größeren Beständen bitten wir um die Anforderung eines unverbindlichen Angebots.

Energieausweis für Verkauf oder Vermietung?

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