EU-Gebäuderichtlinie
Die EU-Gebäuderichtlinie, welche seit dem 4. Januar 2003 in Kraft ist, hat das Ziel vorgegeben:
Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden muss ab Januar 2006 ein Energiepass vorgelegt werden, der deren Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent macht.
Gebühren
- 180 €Energiepass für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 250 €Energiepass für Drei- bis Zehnfamilienhäuser
- 25 €Energiepass ab Elffamilienhäuser, pro Wohneinheit
Bei größeren Beständen bitten wir um die Anforderung eines unverbindlichen Angebots.