Türglas muss sicher sein

 

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist verpflichtet, die Haustür mit weitgehend bruchsicherem, jedenfalls splitterbindendem Glas auszustatten. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az: 5U 138/95). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines 11jährigen Mädchens statt. Das Kind war beim Öffnen der Haustür eines Mehrfamilienhauses mit der Hand gegen deren Glasscheibe gestoßen. Diese zerbrach, und  das Mädchen wurde verletzt. Scherben nur 3 mm dick. 

 

 


zuletzt geändert am: 23.08.2004

PBS Planungsbüro Suhle