Beim Aus- oder Umbau

Es existiert bereits ein Gebäude und Sie möchten diesen Bau erweitern oder umbauen. Sollten Sie nicht über aktuelle Bestandspläne verfügen, muss zuerst der Bestand aufgemessen werden und aktuelle Pläne angefertigt werden.

Beachten Sie bitte, dass nicht jedermann Bauvorlagen fertigen darf. Durch Gesetz ist genau vorgeschrieben, welcher Personenkreis bauvorlageberechtigt ist.

Bauvorlageberechtigt ist, wer

die Berufsbezeichnung Architekt führen darf,

in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist.

Beauftragen Sie einen Architekten oder Ingenieur, der in Planungen erfahren ist und Ihr Vertrauen besitzt, denn viel Ärger und Zeit und somit Geld lässt sich sparen, wenn von Anfang an qualifizierte Fachleute für das Vorhaben ausgewählt werden.

 


© PBS Planungsbüro Suhle