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Sachverständigentätigkeit
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Die
Bauaufsichtsbehörde oder Gerichte können sich eines Sachverständigen bedienen.
Sachverständige können aber auch private Aufträge (beispielsweise bei
Versicherungsschäden oder Bauschäden) übernehmen.
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Gemeinsam
ist jedoch den Sachverständigen, dass sie sich durch besondere Sachkunde in
ihrem Beruf hervorheben. Erwartet werden erweiterte technische, wirtschaftliche
und rechtliche Kenntnisse sowie die persönliche Befähigung zur sachlichen und
unvoreingenommenen, objektiven Analyse und Dokumentation von Sachverhalten,
verbunden mit der Fähigkeit, sich in Wort und Schrift allgemein verständlich
und überzeugend auszudrücken.
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Nach
ständiger Rechtsprechung müssen Sachverständige bei jeder ihrer Tätigkeiten
beweisen können, dass sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, hinreichende
Berufserfahrung und zusätzliche, fachspezifische Qualifizierungen besitzen.
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Zertifizierte Sachverständige
Im
Zuge der europäischen Harmonisierung und der damit verbundenen gegenseitigen
Anerkennung von Sachverständigen innerhalb der EU-Länder ist der zertifizierte
Sachverständige entstanden. Dieser erhält ein Zertifikat nach der EN 45013. Es
ist allerdings zeitlich auf drei Jahre befristet und muss deshalb regelmäßig
erneuert werden.
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Amtlich anerkannte Sachverständige
Amtlich
anerkannte Sachverständige werden in der Regel in einer Liste bei der obersten
Bauaufsichtsbehörde geführt. Diese Sachverständigen sind für
sicherheitstechnische Prüfungen befugt. Amtlich anerkannte Sachverständige
unterliegen der Aufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige werden bevorzugt von den Gerichten
beauftragt. Neben der qualifizierten Sachkunde auf dem neuesten Stand von
Wissenschaft und Technik, die durch mündliche und schriftliche Prüfungen und im
Rahmen einer freien Sachverständigen-Tätigkeit bereits erstellte Gutachten
nachgewiesen werden muss, sind ein guter Leumund, belegt durch Führungszeugnis
und Referenzen, sowie der Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse
grundsätzliche Voraussetzung für die Bestellung und Vereidigung eines
Sachverständigen. Die Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger ist gesetzlich geschützt und wird durch die Verwendung eines
Rundstempels nach außen dokumentiert.
Die Bundesingenieurkammer hat den so genannten Bauwerks-Pass in 2001 eingeführt. Das Zertifikat ist für Neu- und Altbauten gedacht und beinhaltete Informationen über den Baugrund, statische Berechnungen, Bautechnik, Entwürfe, Wärmeschutzquoten usw.
Der Pass wird durch vereidigte Sachverständige für Prävention oder Schadenfällen der Bau- und Anlagentechnik ausgestellt.
Jeder Käufer einer Immobilie kann mit Hilfe dieses Passes eine Aussage über die Qualität des Hauses erhalten.
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an unser Büro.
zuletzt geändert am: 10.10.2016
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