Was der Architekt oder Ingenieur kostet:

Architektenhonorare werden in Deutschland nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.

In § 15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten in neun Phasen detailliert beschrieben:

1. Grundlagenermittlung
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
 
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
 
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
 
4. Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
 
5. Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der Ausführungsreifen Planungslösung
 
6. Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
 
7. Mitwirkung bei der Vergabe
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
 
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Überwachen der Ausführung des Objekts
 
9. Objektbetreuung und Dokumentation


Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Für den privaten Bauherrn sind die Zonen III und IV von Bedeutung.

Die Honorarzone III gilt für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung; IV für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.

Die anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten.

Die Vorteile dieses Systems für den Bauherrn liegen darin:

Der Architekt ist beim Planen und Bauen von Dritten unabhängig und nur den Interessen des Bauherrn verpflichtet.

Die Annahme von Provisionen ist dem Architekten untersagt und führt sofort zu berufsgerichtlichen Verfahren.

Die Leistung des Architekten und das entsprechende Honorar ist für den Bauherrn in jeder Phase des Bauens durchsichtig.

Als Faustformel kann sich der Bauherr merken, dass das Honorar bei normalen Leistungen (Honorarzone III) ca. 10 % der anrechenbaren Leistungen beträgt.

Es kann abweichend von der HOAI ein höheres Honorar bis zum Höchstsatz der HOAI gezahlt werden, je nachdem in welchem Maß eine vorher festgelegte Baukostensumme unterschritten wird. Für den Fall erheblicher Kosteneinsparungen kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart.

 


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zuletzt geändert am: 24.03.2004