Die ersten zu bewältigenden Formalitäten:

1. Eine aktuelle Flurkarte für Ihr Grundstück vom Katasteramt der Gemeinde. Einen "amtlichen Lageplan" mit den Angaben gemäß der Bauvorlagenverordnung der jeweiligen Bundesländer. Der amtliche Lageplan wird vom Vermessungsamt der Gemeinde bzw. Von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Planer bzw. Architekten dürfen nur einen "einfachen Lageplan" erstellen, der nur bedingt zulässig ist zur Erlangung einer Baugenehmigung. 

2. Einen aktuellen Grundbuchauszug. Falls Sie noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, eine notarielle Bescheinigung über den Kauf.

3. Auf jeden Fall sollten Sie zum jeweiligen Gemeindeamt gehen und sich erkundigen, ob es einen Bebauungsplan für das Gebiet in dem Ihr Grundstück liegt gibt oder wenn nicht, wie die Gemeinde zur Bebauung des Grundstückes steht. 

 


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zuletzt geändert am: 18.01.2005