Energiepass |
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Die EU-Gebäuderichtlinie, welche seit dem 4. Januar 2003 in Kraft ist, hat das Ziel vorgegeben:
Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden muss ab Januar 2006 ein Energiepass vorgelegt werden, der deren Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent macht.
Gebühren:
Energiepass für Ein- und Zweifamilienhäuser 180 €
Energiepass
für Drei- bis Zehnfamilienhäuser 250 €
Energiepass
ab Elffamilienhäuser pro Wohneinheit 25 €
Bei größeren Beständen bitten wir um die Anforderung eines unverbindlichen Angebot.
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zuletzt geändert am: 02.04.2006 |