Versicherungsschutz

Noch vor Baubeginn sollten Sie folgende wichtige Versicherungen abschließen:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Versicherung gegen Haftungsfolgen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter auf der Baustelle. Diese Versicherung ist baukostenabhängig.

Bauwesenversicherung

Schutz gegen Schäden am Bau wie höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungen und Materialdiebstahl von Baubeginn bis zum Einzug. Dabei werden die Kosten zur Wiederherstellung von beschädigten oder zerstörten Bauleistungen erstattet.

Unfallversicherung

Private Bauherren die selbst auf ihrer Baustelle hantieren, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, den er gilt in diesem Fall als Unternehmer. Eigenbauarbeiten müssen bei der gesetzlichen Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert werden. Sie als Selbstbauer haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Helfern (Sicherheitskleidung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften) unabhängig, ob die Helfer entlohnt werden oder nicht.

Der Bauherr und sein Ehepartner unterliegen nicht der generellen Versicherungspflicht, sie können sich jedoch freiwillig versichern. Bei unentgeltlicher Selbsthilfe im Rahmen einer nach dem öffentlichen Wohnungsbau geförderten Selbstbaumaßnahme (unter der Leitung eines anerkannten Betreuungsunternehmens) sind keine Beiträge zu entrichten.

Nach der Fertigstellung des Hauses gibt es folgende sinnvolle Versicherungen:

Wohngebäude- / Hausratversicherung

Bei diesen Versicherungen kann man sich versichern, gegen Wasser, Feuer, Hagel, Sturm, Glasschäden und Einbruch.

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Kaum jemand denkt daran, dass ihm etwas zustößt oder auf der Baustelle etwas schief laufen könnte. So etwas reißt enorme finanzielle Lücken und kann womöglich sogar zur Zahlungsunfähigkeit führen.

Als wichtigste Police betrachten Verbraucherschützer die Risikolebensversicherung oder auch die Kapitallebensversicherung. Stirbt der Bauherr oder der Lebenspartner, steht der andere oft vor dem Ruin. Die Raten können nicht mehr aufgebracht werden, wenn ein Verdiener wegfällt. Wer seinen Bau oder Kauf über eine Kapitallebensversicherung finanziert, hat dagegen in der Regel vorgesorgt, denn bei einer solchen Finanzierung ist auch eine Versicherungsleistung für den Todesfall vereinbart.

Eine vom Beitrag her günstigere Möglichkeit ist dabei eine Risikolebensversicherung. Hier gibt es die Versicherungssumme nur im Todesfall. Da sonst kein Geld angespart wird, sind die Prämien deutlich niedriger.

Vor allem jüngere Bauherren müssen auch an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken, denn sie haben im Falle einer Berufsunfähigkeit kaum Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse zu erwarten. Eine private Versicherung hingegen zahlt in diesem Fall eine Zusatzrente an den Bauherrn oder Hauskäufer, so dass er in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachzukommen.

 


© PBS Planungsbüro Suhle