Interne Revision für die Bau- und Wohnungswirtschaft

 

In jedem Unternehmen existieren Risiken, welche sich aus der Tätigkeit am Markt ergeben. Dabei können Risiken potentielle Gefahren darstellen, welche den Bestand des Unternehmens gefährden können.

Die Verantwortung für die Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Internen Revision liegt uneingeschränkt bei der Geschäftsführung. Dabei hat die Interne Revision ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahrzunehmen. Bereits an dieser Stelle soll aber auch klar gestellt werden, das die Innenrevision keine Handlungsvollmacht besitzt. Ihr kommt viel mehr die Rolle des Informationsanbieters für die Entscheidungsträger (Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat) zu.

Bei den mittelständischen und kleineren Unternehmen ist auf grund der Betriebsgröße die Einrichtung einer Revisionsstelle unverhältnismäßig. Hier bietet es sich an, die Aufgaben der Internen Revision in die Hand eines externen Revisors zu legen.

Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der externe Revisor nicht auch der Abschlussprüfer ist. Selbstverständlich sollte eine fundierte Qualifikation, dass heißt mindestens ein wirtschaftwissenschaftliches Studium vorliegen. Auch muss sichergestellt werden, das der Innenrevisor über die neusten Entwicklungen in der jeweiligen Branche informiert ist. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Bau- und Wohnungswirtschaft spezialisiert.

Im Consulting-Bereich von PBS ist sichergestellt, das diese Forderungen erfüllt werden. Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Vorgespräch in dem wir Sie über die Möglichkeiten der Einrichtung der Internen Revision informieren.  

Wir bieten Ihnen dabei folgendes Leistungsspektrum:

 

 


letzte Änderung 27. März 2003

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