Interne Revision für die Bau- und
Wohnungswirtschaft |
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In jedem Unternehmen existieren Risiken, welche sich aus der Tätigkeit am Markt ergeben. Dabei können Risiken potentielle Gefahren darstellen, welche den Bestand des Unternehmens gefährden können.
Die Verantwortung für die
Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Internen Revision liegt uneingeschränkt
bei der Geschäftsführung. Dabei hat die Interne Revision ihre Aufgaben
selbständig und unabhängig wahrzunehmen. Bereits an dieser Stelle soll aber
auch klar gestellt werden, das die Innenrevision keine Handlungsvollmacht
besitzt. Ihr kommt viel mehr die Rolle des Informationsanbieters für die
Entscheidungsträger (Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat) zu.
Bei den mittelständischen und
kleineren Unternehmen ist auf grund der Betriebsgröße die Einrichtung einer
Revisionsstelle unverhältnismäßig. Hier bietet es sich an, die Aufgaben der
Internen Revision in die Hand eines externen Revisors zu legen.
Hierbei ist jedoch darauf zu
achten, dass der externe Revisor nicht auch der Abschlussprüfer ist. Selbstverständlich sollte eine fundierte
Qualifikation, dass heißt mindestens ein wirtschaftwissenschaftliches Studium vorliegen.
Auch muss
sichergestellt werden, das der Innenrevisor über die neusten Entwicklungen in
der jeweiligen Branche informiert ist. Aus diesem Grund haben wir uns auf die
Bau- und Wohnungswirtschaft spezialisiert.
Im Consulting-Bereich von PBS ist sichergestellt, das diese Forderungen erfüllt werden. Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Vorgespräch in dem wir Sie über die Möglichkeiten der Einrichtung der Internen Revision informieren.
Wir bieten Ihnen dabei folgendes Leistungsspektrum:
Analyse der Risiken im Unternehmen
Erstellung eines Risikoberichtes
Erarbeitung eines Risikomanagementsystems
letzte Änderung 27. März 2003
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